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Regelung für Schüler/innen und Externe in der Risikostufe 3 bis inkl. 3. Dezember

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Corona-Kommission hat aufgrund der sich dramatisch verschlechternden Corona-Situation für den Schulbereich in Tirol die Risikostufe 3 empfohlen.

Die Risikostufe 3 wurde für den Zeitraum

15. November, bis einschließlich 3. Dezember 2021

festgelegt.

Im Folgenden die Information, über die Sicherheitsphase vom 15. bis 27. November 2021, die für unsere Oberstufe zu beachten ist:

· Testungen
In dieser Sicherheitsphase nehmen wieder alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen (mind. 1xPCR; 2x AGT) teil, d.h. auch jene, die geimpft sind (Genesene sollten wie bisher auf Empfehlung der Labore bitte nicht teilnehmen, da ihre Ergebnisse noch zu positiven Ergebnissen führen könnten). Mit dieser umfangreichen Testung werden positive Fälle früh erkannt und Infektionsketten können – bis in die Familien hinein – rasch unterbrochen werden. Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt (Anm.: Das Ergebnis des PCR-Tests muss am Mittwoch in die Schule mitgebracht werden).

· FFP-2-Maske
Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) während dieser Sicherheitsphase eine FFP2-Maske tragen.

Die Klassenzimmer werden regelmäßig gelüftet, in dieser Zeit kann eine Pause von der FFP-2-Maske gemacht werden.

Wir empfehlen den Schülerinnen und Schülern ihre Jacken hinter sich über ihre Stuhlrückenlehne zu hängen, um sie beim Lüften griffbereit zu haben und nicht zu frieren.

· Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
sind in der Risikostufe 3 nicht mehr erlaubt. Bereits anberaumte Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind abzusagen.

· Elternsprechtag und Gespräche mit Erziehungsberechtigten
Elternsprechtage sind digital durchzuführen. Auch einzelne Gespräche mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind möglichst digital durchzuführen. Wenn im Einzelfall ein Gespräch in Präsenz unbedingt erforderlich ist, kann dieses im Ausnahmefall auch in Präsenz stattfinden, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben hierfür einen 3-G-Nachweis zu erbringen und während des gesamten Aufenthaltes in der Schule eine FFP-2-Maske zu tragen.

Ich wünsche Ihnen gute Gesundheit und verbleibe


mit besten Grüßen

MMag. Alois Hörmann
Direktion