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Schulbetrieb ab Montag, 22. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat heute u. a. einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensiviert. Die Schulen bleiben geöffnet, für alle, die sie brauchen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:    

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.
  •  Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
  •  Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Regelungen FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe 

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
  • Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
  • Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.
  • In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, ordnet die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest an.

Freundliche Grüße

MMag. Alois Hörmann
Direktion