Liebe Erziehungsberechtige, liebe Schülerinnen und Schüler,
die dreiwöchige Sicherheitsphase geht nun zu Ende. Ab der kommenden Woche greift daher die Risikostufen-Regelung der COVID-19-Schulverordnung.
- Ab 4. Oktober 2021 gilt die Risikostufe 2
Bildungsdirektor Gappmaier übermittelte heute die Verordnung der Bildungsdirektion, mit der für die Zeit bis einschließlich 29. Oktober 2021 im Schulbereich die Risikostufe 2 festgelegt wird.
Der wesentlichste Unterschied zur Sicherheitsphase besteht darin, dass geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Verwaltungspersonal nicht mehr getestet werden müssen. Dafür brauchen wir aber einen Nachweis, der im Sekretariat vorgelegt werden muss.
2. Im Folgenden eine Zusammenfassung was an Schulen bei der Risikostufe 2 zu beachten ist:
- Testungen: Für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler besteht keine Testpflicht. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen verpflichtend dreimal wöchentlich testen (zweimal mittels Antigen-Test, einmal mittels PCR-Test). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt. Für geimpftes oder genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal besteht keine Testpflicht. Alle anderen Lehrpersonen sowie Verwaltungsbediensteten müssen zu 2 von 4 jeder Zeit ein gültiges negatives Testergebnis nachweisen, wobei mindestens einmal pro Woche das negative Ergebnis eines externen PCR-Tests vorzulegen ist.
- Mund-Nasen-Schutz (MNS) Schülerinnen und Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal haben im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen Mund-NasenSchutz (MNS) zu tragen.
- Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen Wenn am Veranstaltungsort die Risikostufe 1 oder 2 gilt, dürfen ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) stattfinden, sofern eine Risikoanalyse durchgeführt wurde und das Risiko als gering eingeschätzt wird. Die Antigen-Tests sind bei mehrtägigen Schulveranstaltungen zur laufenden Testung von der Schule mitzunehmen, die PCR-Testungen der Schülerinnen und Schüler können in dieser Zeit jedoch nicht stattfinden. Wenn am Veranstaltungsort die Risikostufe 3 gilt, dürfen dort keine Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen stattfinden. Bereits anberaumte Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind abzusagen.
- Schulfremde Personen Schulfremde Personen haben einen 3-G-Nachweis zu erbringen und während des gesamten Aufenthaltes in der Schule einen MNS zu tragen. Unter Einhaltung dieser Regelungen sind Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder externe Kooperationen zulässig.
- Gespräche mit Erziehungsberechtigten Gespräche mit Erziehungsberechtigen sind unter Einhaltungen der Bestimmungen für Externe (3-G-Regel, MNS) in Präsenz zulässig. Das gilt auch für Gespräche im Rahmen von Elternsprechtagen
Mit besten Grüßen
Direktor MMag. Alois Hörmann