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Einblick in Jugendschutz und Jugendstrafrecht – Vortrag von Alice Rayer in der 4AK

Im Rahmen des Rechtsunterrichts erhielten wir, die 4AK, am 10. Juni 2025 spannenden Besuch von Alice Rayer, einer Vertreterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Sie brachte uns zentrale Themen rund um den Jugendschutz und das Jugendstrafrecht näher – praxisnah, verständlich und mit vielen Beispielen aus dem Alltag.

Frau Rayer erklärte zunächst die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft: Diese ist in jedem Bundesland eigenständig organisiert, arbeitet kostenlos, anonym und vertraulich und unterstützt junge Menschen in rechtlichen Fragen sowie in Gerichtsprozessen.Ein besonderes Augenmerk legte sie auf die Unterschiede im Strafrecht für Jugendliche und Erwachsene. Jugendliche werden bis zum Alter von 21 Jahren teilweise noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt – abhängig von Reife und Entwicklung. Aussagen dürfen grundsätzlich verweigert werden, wenn man selbst oder nahe Angehörige belasten würde. Kooperation mit der Justiz kann zu milderen Konsequenzen führen, etwa durch Diversion.

Frau Rayer sprach auch über verschiedene Delikte und deren rechtliche Folgen. Ein weiteres spannendes Thema war die Verjährung von Straftaten – diese hängt stark von der Schwere des Delikts ab. Außerdem wurde betont, dass im Zweifel („Aussage gegen Aussage“) oft kein Urteil erfolgt, es jedoch zu späteren Zeitpunkten Einfluss haben kann.

Der Vortrag war nicht nur informativ, sondern regte auch zu Diskussionen an. Wir erhielten wertvolle Informationen über unsere Rechte und Pflichten sowie praktische Tipps für den Alltag. Ein großes Dankeschön an Frau Rayer für den engagierten Besuch und an Frau Professor Schuchter für die Organisation dieses wichtigen Inputs im Unterricht!